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Stapler-Schulung
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Die Durchführung von Staplerführerscheinkursen ist seit Januar
2002 neu geregelt

Durch die BGG 925 (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) ist die Mindestdauer einer Ausbildung zwei Tage ohne Vorkenntnisse.
Eintägige Kurse möglich.

Warum eine Ausbildung?

Weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist ! BGB § 823 Abs. 1, BGV D27.
Weil sie Unfällen vorbeugt !
Weil sie Folgekosten nicht nur am Stapler senkt !
Wie wird ausgebildet?

Nach Grundsätze BGG 925 !

Wo wird ausgebildet ?

In Ihrem Betrieb oder extern, während oder
außerhalb der Arbeitszeit !
Oder gleich in unserem Schulungsraum.